Ausschreibung Artist‐in‐Residence‐Programm 2019 buchstabe
28 - 30 AUG - SEP 2018

Ausschreibung Artist‐in‐Residence‐Programm 2019

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Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence‐Stipendien pro Jahr in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.

Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:

- Bildende Kunst*, künstlerische Fotografie, Medienkunst**, Komposition (Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten);

- Literatur, Kinder- und Jugendliteratur und literarische Übersetzung (Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten);

- Kunst- und Kulturvermittlung*** (Stipendien mit der Dauer von 1 Monat).

* Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen.

** Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm,

Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden aus organisatorischen Gründen nicht angenommen.

*** Kunst- und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zu berücksichtigen, dass Kunst- und Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen, Besuchern und 3 Kunstschaffenden oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung etc. gestalten. Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen.

Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht.

Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien oder Salzburg. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten in Salzburg werden vom Kunstverein Salzburg betreut. Für die Residenzplätze in Salzburg können sich nur Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst bewerben.

Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu halten.

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich.

Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem 31.12.1978 geboren worden sein. Bei Einreichung von Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1978 geboren sein und der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden.

Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt.

Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, 24.00 Uhr nach Registrierung auf www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ).

Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: application@artists-in-residence-austria.at  Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860. www.kunstkultur.bka.gv.at  www.kulturkontakt.or.at www.artists-in-residence-austria.at