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Ausschreibung des/der Stadtschreiber*in der Stadt Graz für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023.
Dotation / Förderungsziel
Die Stadt Graz vergibt jährlich das Literaturstipendium „Grazer Stadtschreiber*In“. Mit der Zuerkennung dieses Stipendiums sind die kostenlose Bereitstellung einer Wohnung im Cerrini-Schlössl am Grazer Schloßberg, jeweils von 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres, sowie eine monatliche Zuwendung von 1.300 Euro verbunden. Im Einvernehmen mit dem Kulturamt übernimmt die Kulturvermittlung Steiermark die Betreuung des/der Autors*in.
Ziel ist die Förderung von Literat*Innen, die in ihren Arbeiten Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, ästhetische und sprachliche Qualität, Authentizität und künstlerische Eigenständigkeit beweisen. Ihre Anwesenheit in Graz soll dem kulturellen Austausch sowie der Interaktion mit der Literaturszene vor Ort dienen. Die Stipendiat*Innen erklären sich ausdrücklich bereit, während des vereinbarten Jahres mindestens acht Monate in Graz anwesend zu sein.
Von der Bewerbung ausgenommen sind Autor/Innen, die bereits einmal die Funktion des/der Grazer Stadtschreiber*In innehatten. Auf eine regionale Eingrenzung der Ausschreibung wird bewusst verzichtet, um sowohl für den interkulturellen Diskurs mit europäischen als auch außereuropäischen Literat*Innen offen zu sein. Allerdings ist der interkulturelle Austausch ein unverzichtbarer Ansatz der Stipendienvergabe.
Datenschutz
Die Bewerber*innen um das Literaturstipendium „Grazer Stadtschreiber*in“ erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung für das Literaturstipendiums einer/eines Grazer Stadtschreiber*in damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Nutzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens im Kulturamt der Stadt Graz elektronisch gespeichert und mit diesen gearbeitet werden darf. Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Stipendiat*in gemäß Datenschutzgrundsatzverordnung ein, dass ihre/seine Daten gespeichert und diese in öffentlichen Berichten (Subventionsbericht der Stadt Graz, Kunst- und Kulturbericht, Internetauftritt der Stadt) genannt werden.
Vergabekriterien
- kulturelle und sprachliche Affinität zu Graz
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
- mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien oder zwei gesendete oder gedruckte Hörspiele oder ein im Theater aufgeführtes oder gedrucktes Bühnenstück
- Bereitschaft, sich auf einen Dialog zwischen Literatur und urbanem Umfeld einzulassen
- Bereitschaft, über Vermittlung des Kulturamtes und der Kulturvermittlung Steiermark nach Maßgabe der Möglichkeiten durch Lesungen, Schulbesuche, Diskussionen etc. Kontakte zur Grazer Szene und Öffentlichkeit zu knüpfen
- Nennung einer konkreten Projektidee, an deren Realisierung während des Aufenthalts in Graz gearbeitet werden soll
Die Ausschreibung „Grazer Stadtschreiber*In” richtet sich nur an Schreibende (Prosa, Lyrik, Theater).
Erforderliche Einreichungsunterlagen (elektronisch)
- Bewerbungsschreiben (formlos)
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- Publikationen: 2 Beispiele *) bei fremdsprachigen Publikationen zusätzlich Übersetzungsbeispiele
- Typoskripte (Umfang: 5 bis 10 Seiten Prosa- oder Dramentexte, 5 Gedichte in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
Projektskizze (ca. 2 DIN A4 Seiten) **)
*) Umfang: je 5 bis 10 Seiten Textproben – Büchersendungen sind nicht erforderlich
**) Angaben über eine konkrete Projektidee, an der während des Aufenthalts in Graz gearbeitet wird.
Vergabemodus
Ausschreibung
Bewertung durch eine Fachjury und das Kulturamt
Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz
Einreichungstermin
31. März 2022
Die Einreichung ist zu richten an: kulturamt@stadt.graz.at
Die Bewerbung ist ausschließlich per Mail möglich und die Bewerbungsunterlagen müssen im PDF-Format eingereicht werden.
Kontakt:
Kulturamt
Tel.: +43/316/872-4901
Weitere Informationen unter:
http://www.kultur.graz.at/kulturamt/33
Die nachfolgenden Links führen zu den Richtlinien (Deutsch und Englisch).
http://www.kultur.graz.at/pdfs/richtlinie_stadtschreiber_2022.pdf
http://www.kultur.graz.at/pdfs/guidelines_stadtschreiber_2021.pdf
©Stadt Graz